Förderung
Antragsberechtigt zur Förderung sind gemeinnützige Vereine, Kirchgemeinden und Verwaltungen auf dem Gebiet der drei Kommunen Neukieritzsch, Böhlen und Rötha. Bitte beachten Sie, das wir nur Projekte fördern können, die unseren Stiftungszwecken entsprechen. Diese sind ausschließlich:
- Erziehung, Volks- und Berufsbildung, Jugend- und Altenhilfe, Sport
- Kunst und Kultur, Umweltschutz, Heimatpflege und Heimatkunde
- traditionelles Brauchtum, bürgerschaftliches Engagement
Beantragte Projekte müssen überdies gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke erfüllen. Pflichtaufgaben der Kommunen, ihrer Verwaltung oder sonstiger öffentlicher Stellen werden nicht gefördert. Ebenfalls nicht gefördert werden Bauprojekte und Sanierungsmaßnahmen sowie Vereinsfeste.
Mittelbewilligung
Über die Förderung von Projekten entscheidet der Stiftungsvorstand. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.
Anträge
Die Beantragung von Förderungen erfolgt mittels Fördermittelformular - hier Download. Anträge können zum 31. Januar bzw. 31. Juli eines jeden Jahres per Post an
Stiftung Energiepark Witznitz
c/o Kultur- und Umweltstiftung der Sparkasse Leipzig
Menckestraße 27
D-04155 Leipzig
bzw. per E-Mail an
info@stiftung-energiepark-witznitz.de
gestellt werden.